AGB

Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fischer Haustechnik GmbH & Co Elektro-, Antennen- und Kommunikations KG (FHT) für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern

1. Geltungsbereich
1.1. Für alle zwischen ihnen als Unternehmer (Auftraggeber) und uns abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen (AGB).
1.2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir Geschäftsbeziehung treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der zuletzt in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige, künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müssten.
1.4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.5. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, Zusicherungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) maßgebend.

2. Vertragsgrundlagen
2.1. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der FHT und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Diese Dokumente geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der FHT vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertrags¬parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.2. Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes.
2.3. Preisangaben auf unserer Website, in unseren Prospekten und unserem Werbematerial sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen sind daher jederzeit möglich. Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte bzw. im Vertrag vereinbarte Preis.
2.4. Auf unserer Website, in unseren Prospekten, unserem Werbematerial und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfs¬mitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

3. Leistungserbringung
3.1. Unsere Leistungspflichten ergeben sich ausschließlich aus dem Vertrag und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
3.2. Soweit wir Leistungen in einem bewohnten/genutzten Bestand (Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten = WE/GE) erbringen müssen, stellt der Auftraggeber den Zugang zu den WE/GE und die Baufreiheit sicher. Sollte eine Leistungserbringung zu den abgestimmten Terminen nicht möglich sein (insbesondere weil der Nutzer/Mieter den Zugang verweigert), gehen die Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers. Er haftet für die daraus entstehenden Schäden.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die gesamte Dauer unserer Tätigkeit auf der Baustelle einen Ansprechpartner bzw. eine sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter) zu stellen.
3.4. Der verantwortliche Bauleiter des Auftraggebers bzw. sein Vertreter hat während der normalen Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er telefonisch erreichbar sein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
3.5. Wir dürfen unsere Leistungen durch Nachunternehmer erbringen bzw. an diese weitergeben.

4. Ausführungsfristen und Termine
4.1. Vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungstermine sind verbindlich, wenn nicht Umstände vorliegen, die uns die Einhaltung unmöglich machen und die durch uns nicht zu vertreten sind. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen des Bauvertrages auf Anordnung des Auftraggebers (§ 650b BGB), das Fehlen von Unterlagen (Genehmigungen etc.) die zur Auftragsdurchführung notwendig sind sowie Verzögerungen gemäß Ziffer 3.2.
4.2. Werden während der Ausführung die vertraglichen Leistungen geändert und/oder zusätzliche Leistungen ausgeführt, sind neue Vertragstermine unter Berücksichtigung der Ausführungsdauer solcher Leistungen schriftlich festzulegen.

5. Abnahme
Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn sie fertiggestellt ist und
– der Auftraggeber die Leistung in Betrieb genommen hat, d.h. mit der Nutzung begonnen hat, oder
– wir dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

6. Gewährleistung für Werkleistungen der FHT
6.1. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftraggeber uns eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass uns bzw. unseren Nachauftragnehmern der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung steht bzw. untersucht werden kann.
6.2. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, können wir wählen, ob wir den Mangel beseitigen oder das geschuldete Werk neu herstellen.
6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung der FHT oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
6.4. Stellt sich bei der Fehlersuche heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, stellen wir den entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung, wenn
a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
b) der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
6.5. Soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für alle Werkleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material 1 Jahr.
6.6. Für Bauleistungen gelten die in der VOB/B geregelten Gewährleistungs- und Verjährungsfristen, sofern im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde.
6.7. Zur weiteren Haftung der FHT siehe: Ziffer 10.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Soweit die von uns gelieferte Ersatzteile und Materialien nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich in Textform (gem. § 126b BGB) zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, z.B. bei Nichtzahlung der fälligen Rechnungen, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Auftraggebers vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Zahlung
8.1. Geraten sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
8.2. Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften sind wir berechtigt, für den Mehraufwand der stornierten Bankbuchung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20,00 Euro für die Bearbeitung der Fehlbuchung zu verlangen. Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Dieser Betrag fällt neben den seitens der Bank erhobenen Bankspesen an.

9. Abtretung, Aufrechnung
9.1. Die Abtretung einer Forderung, gleich welchen Inhalts, bedarf der Zustimmung der FHT.
9.2. Die FHT kann mit Ansprüchen aus diesem Vertrag gegen Ansprüche des Auftraggebers auf-rechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn die Forderungen unstreitig sind. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

10. Haftung
10.1. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.2. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Bei Werkleistungen, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Leistung zu erfolgen hat. In allen anderen Fällen ist Leipzig Erfüllungsort, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrags; soweit nichts anderes bestimmt ist.
11.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
11.3. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13. Datenschutz
13.1. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der für die Durchführung der Aufträge erforderlichen personenbezogenen Daten einverstanden. Es gelten unsere Hinweise zur Datenverarbeitung. Diese können Sie bei uns einsehen. Auf Wunsch stellen wir sie Ihnen per Mail zur Verfügung.
13.2. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.
13.3. Für die Nutzung unserer Website gilt die dort wiedergegebene Datenschutzerklärung (siehe: www.fht-leipzig.de).
13.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung dieses Vertrages einzuhalten und die Einhaltung dieser Be¬stimmungen auch Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen aufzuerlegen. Im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber hat dieser seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf das Datengeheimnis zu verpflichten.